Foto- und Filmaufnahmen mit Drohnen in der SĂ€chsische Schweiz
Seit einigen Jahren werden Drohnen im Hobby und Freizeitbereich immer beliebter. Auch Fotografen sind begeistert, wenn sie mit Hilfe so eines Quadroâ oder Octocopters in der Lage sind, mal Aufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Viele wissen jedoch nicht, dass bestimmte gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Drohnen zu beachten sind.
Im Nationalpark SĂ€chsische Schweiz gelten strenge Regeln, um die Natur zu schĂŒtzen.
Besucher dĂŒrfen ausschlieĂlich die gekennzeichneten Wege nutzen.
Das Klettern ist nur unter Einhaltung der sÀchsischen Regeln erlaubt, und das
Feuern sowie Rauchen ist strikt verboten. Campen und FreiĂŒbernachten sind in der Kernzone des Nationalparks nicht erlaubt.
Hunde mĂŒssen an der Leine gefĂŒhrt werden, und es ist wichtig, keinen MĂŒll in der Natur zu hinterlassen.
Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Nationalpark untersagt, um die Tierwelt nicht zu stören.
FĂŒr weitere Informationen: Website des Nationalparks SĂ€chsische Schweiz.
FĂŒr den Betrieb von FluggerĂ€ten gelten in Deutschland zunĂ€chst einmal die gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur (Details dazu weiter unten). Allerdings stehen Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet SĂ€chsische Schweiz als einmaliger Landschafts- und Naturraum unter besonderem naturrechtlichem Schutz. In der Nationalparkverordnung werden daher in §6 Abs. 2 Satz 12 EinschrĂ€nkungen fĂŒr den Betrieb von Flugmodellen gesetzt.
Mit Beginn des Jahres 2024 haben sich die Regelungen fĂŒr den Einsatz von Drohnen in Deutschland und in der gesamten EU aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung erheblich verĂ€ndert. Diese Ănderungen betreffen alle Drohnenpiloten, unabhĂ€ngig davon, ob sie ihre Drohnen zu Freizeit- oder zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Neuerungen zusammen, insbesondere im Hinblick auf Bestandsdrohnen, Remote-ID Pflichten und die neuen Kategorien fĂŒr den Drohnenbetrieb.
Ende der Ăbergangsregelung fĂŒr Bestandsdrohnen: Seit dem 01.01.2024 sind Bestandsdrohnen, also Drohnen, die vor dem 01.01.2024 verkauft wurden und noch keine CE Drohnenklasse zugeteilt bekommen haben, nun in ihrer Nutzung eingeschrĂ€nkt. Sie werden in zwei Hauptgruppen unterteilt: Drohnen unter 250g und Drohnen unter 25kg, mit spezifischen BetriebsbeschrĂ€nkungen fĂŒr jede GruppeăQuelleă.
Remote-ID Pflicht: Eine weitere wichtige Ănderung ist die EinfĂŒhrung der Remote-ID Pflicht ab dem 01.01.2024. Drohnenpiloten mĂŒssen nun ihre UAS-Betreiber-Nummer in das Fernidentifikationssystem ihrer Drohne eintragen, um eine eindeutige Identifizierung des FluggerĂ€ts wĂ€hrend des Fluges zu ermöglichenăQuelleă.
Ănderungen in den Betriebskategorien:
- Bestandsdrohnen unter 250 Gramm dĂŒrfen weiterhin in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, welche die gröĂten Freiheiten und die geringsten Auflagen bietet, einschlieĂlich der Möglichkeit, in Wohngebieten zu fliegenăQuelleă.
- Bestandsdrohnen ĂŒber 250 Gramm werden nun in der Kategorie OPEN A3 geflogen, die erhebliche EinschrĂ€nkungen mit sich bringt, wie z.B. einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten und die Anforderung, dass keine unbeteiligten Personen im Flugbereich anwesend sein dĂŒrfenăQuelleă.
Wichtig fĂŒr Drohnen ohne Cx-Label: Obwohl Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung weiterhin verwendet werden dĂŒrfen, gelten fĂŒr sie ab dem 01.01.2024 geĂ€nderte Vorgaben. Produkte ohne Cx-Klasse dĂŒrfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, und fĂŒr Besitzer solcher Drohnen könnten sich Szenarien ergeben, in denen eine nachtrĂ€gliche Zertifizierung sinnvoll istăQuelleă.
Die Regelungen in Bezug auf den Nationalpark SĂ€chsische Schweiz und andere Schutzgebiete in Deutschland sind in der Regel strenger als in anderen Gebieten. In Schutzgebieten ist der Einsatz von Drohnen hĂ€ufig gĂ€nzlich untersagt oder nur unter strengen Auflagen erlaubt, um die Natur und die Tierwelt zu schĂŒtzen. Es ist wichtig, sich vor einem geplanten Drohnenflug bei den zustĂ€ndigen Behörden oder der Verwaltung des jeweiligen Nationalparks ĂŒber die spezifischen Regelungen zu informieren.
Zusammengefasst bringen die neuen Regelungen ab 2024 erhebliche Ănderungen fĂŒr Drohnenpiloten mit sich. Es ist entscheidend, dass sich alle Drohnenbesitzer und -piloten grĂŒndlich mit den neuen Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen MaĂnahmen ergreifen, um konform zu sein.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne GewÀhr.
Bildnachweise:
- Logo SÀchsisch-Böhmische Schweiz: TVSSW
- Winterwandern Nationalparkregion SĂ€chsische Schweiz: Sebastian Thiel
2 Comments
Interessantes Thema!
Nochmehr Infos gibts hier https://versichertedrohne.de/drohnen-informationen.htm
mfg