Um Vögeln eine ruhige Brutzeit und SĂ€ugetieren eine störungsarme Aufzuchtzeit zu ermöglichen, wurde das Boofen fĂŒr Kletterer zwischen 1. Februar und 15. Juni bis einschlieĂlich 2025 verboten. Einzelne Boofen können auch darĂŒber hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus GrĂŒnden des Artenschutzes notwendig ist â z.B. wenn eine Vogelbrut lĂ€nger dauert und auch nach diesem Zeitraum schutzbedĂŒrftig ist. Die Nationalparkwacht kontrolliert wĂ€hrend der Zeit des Boofenverbots, aber auch danach die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark SĂ€chsische Schweiz.
Wanderfalke
Damit erhoffen sich die Nationalparkverwaltung mit den Naturschutz-, Tourismus- und BergsportverbĂ€nden eine Verringerung von Störungen durch nĂ€chtliche Anwesenheit von Besuchern wĂ€hrend der fĂŒr alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit. Die Situation zur Aufzucht junger Tiere im Nationalpark soll damit verbessert werden. Bei einem Ortstermin im Nationalpark erlĂ€uterten Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung am Beispiel des Wanderfalken, wie eng im Nationalpark der Lebensraum der Tiere mit einzelnen Boofen verwoben sein kann und die Lösung im zeitweisen Boofenverbot gesucht wird. Stellvertretend fĂŒr viele andere Tierarten gab vor allem der stetige RĂŒckgang der Jungvögel der streng geschĂŒtzten GroĂvogelarten Wanderfalke und Schwarzstorch in den letzten Jahren Anlass zur Sorge.
Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporĂ€ren Sperrung zum gewĂŒnschten Erfolg fĂŒhren und der AbwĂ€rtstrend insbesondere der Brutvogelzahlen gestoppt werden kann, soll nach drei Jahren gemeinsam evaluiert werden. Dazu wurden in einer gemeinsamen Projektgruppe vor allem mit Vertretern der Bergsport- und NaturschutzverbĂ€nde noch entsprechende Kriterien entwickelt. AuĂerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche lĂ€ngerfristige Regelungen diskutiert werden, die nach Ablauf der jetzt bis 2025 geltenden Regelung das Boofen auf ein naturvertrĂ€gliches MaĂ beschrĂ€nken.
In konstruktiven und vertrauensvollen GesprĂ€chen haben Vertreter der Bergsport- und NaturschutzverbĂ€nde sowie des Tourismusverbandes SĂ€chsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden in 2022 diese Lösung erarbeitet, um das ausufernde FreiĂŒbernachten im Nationalpark einzudĂ€mmen und den deutlichen RĂŒckgang geschĂŒtzter Arten im Nationalpark aufzuhalten.
VerstÀrkte Kontrolle durch Nationalparkwacht
Wichtige Voraussetzung fĂŒr den Erfolg des Projekts ist eine weitere personelle Aufstockung der Nationalparkwacht. Erst mit der notwendigen PrĂ€senz auf der FlĂ€che kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen aber auch der bisher geltenden Vorschriften besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei auch die Ahndung des illegalen FreiĂŒbernachtens auĂerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefĂ€hr die HĂ€lfte der jĂ€hrlichen Ăbernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.
Hintergrundinformation:
Das Ăbernachten in der Natur â egal ob im Zelt oder im Freien â ist auch bisher schon ganzjĂ€hrig im Nationalpark grundsĂ€tzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das FreiĂŒbernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Der Nationalpark SĂ€chsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland in dem die Tradition der Bergsteiger berĂŒcksichtigt wird.
Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es fĂŒr immer mehr Menschen attraktiv, im Nationalpark unabhĂ€ngig vom Klettersport zu ĂŒbernachten. Neben dem FĂ€kalien- und Erosionsproblem wĂ€chst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nĂ€chtliche Ruhezeit in der Natur stören und MĂŒll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen Boofen, sondern ĂŒbernachten mit SchlafsĂ€cken oder HĂ€ngematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateaulagen besonders beliebt. Eine groĂflĂ€chige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot kĂŒnftig wenigstens im Zeitraum der Brut- und Setzzeit mehr nĂ€chtliche Ruhe gewĂ€hrleistet werden.
Um Vögeln eine ruhige Brutzeit und SÀugetieren eine störungsarme Aufzuchtzeit zu ermöglichen, wird die Nationalparkwacht wÀhrend der Zeit des Boofenverbots, aber auch danach die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark SÀchsische Schweiz verstÀrkt kontrollieren.
Aktuelle Infos immer auf der Seite des Nationalparks:
Was ist Boofen?
Eine Boofe ist eine FreiĂŒbernachtungsstelle. Das Wort âboofenâ kommt von âpofenâ = tief und fest schlafen. Das Wort ist mehr umgangssprachlich als mundartlich und gehört eigentlich ins Rotwelsche (puffen). (Quelle: Kleines sĂ€chsisches Wörterbuch)
Im Nationalpark SĂ€chsische Schweiz ist es verboten zu zelten oder im Freien zu ĂŒbernachten. Ein Ausnahme bildet das Boofen â welches nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der AusĂŒbung des Klettersports gedacht ist. Um die Boofen zu finden, sind sehr gute Ortskenntnisse erforderlich. Beim Boofen in der SĂ€chsischen Schweiz mĂŒssen besondere Regeln beachtet werden. Der gröĂte Teil dieser Regeln sollte selbstverstĂ€ndlich sein. Ein rĂŒcksichtsvolles Verhalten beim FreiĂŒbernachten schlieĂt das Verbot von offenem Feuer, die Vermeidung von LĂ€rm und MĂŒll sowie die Schonung von Fels, Boden und Vegetation ein. Die vollstĂ€ndigen Regeln finden sich hier. Da in den letzten Jahren öfter ein nĂ€chtliches Waldbetretungsverbot verhĂ€ngt wurde, bitte wir euch zu prĂŒfen, ob das aktuell der Fall ist.
Eine Alternative zum Boofen stellen die neuen TrekkinghĂŒtten von SACHSENFORST oder einfache UnterkĂŒnfte wie Herbergen und CampingplĂ€tze dar.
Bildnachweise:
- Nationalpark Saechsische Schweiz: Achim Meurer
- Kletterschule im Bielatal: Sylvio Dittrich
- Logo SÀchsisch-Böhmische Schweiz: TVSSW
- Winterwandern Nationalparkregion SĂ€chsische Schweiz: Sebastian Thiel