Wir haben hier die sechs häufigsten Fragen zum Nationalpark zusammengefasst:

Was gehört zum Nationalpark Sächsische Schweiz?

Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige nichtalpine Felsennationalpark in Deutschland – und mit etwa 94 Quadratkilometern einer der kleinsten Deutschlands. Das Schutzgebiet besteht aus zwei rechtselbischen Teilen. Der kleinere Teil umschließt den Kurort Rathen. Der Hauptteil erstreckt sich von Bad Schandau Richtung Osten bis zur tschechischen Grenze, wo sich der Nationalpark Böhmische Schweiz anschließt.

Oftmals hört und liest man von der “Vorderen Sächsischen Schweiz” und der “Hinteren Sächsischen Schweiz”. Zu ersterem gehört der gesamte linkselbische Bereich mitsamt den Ebenheiten und den Tafelbergen wie dem Lilienstein, das Basteigebiet und der Brand bei Hohnstein. Die Hintere Sächsische Schweiz erstreckt sich rechts der Elbe von Bad Schandau bis zum Sebnitztal und der tschechischen Grenze.

Besonders sensible Naturbereiche des Nationalparks werden als Kernzone ausgewiesen.

Im gesamten Nationalpark gilt das sogenannte Wegegebot zum Schutz, in der Kernzone dürfen nur gekennzeichnete Wanderwege und Bergpfade genutzt werden.

Schutzgebietskarte des Nationalpark Sächsische Schweiz

Kann ich den Nationalpark mit dem Fahrrad erkunden?

Im Nationalpark Sächsische Schweiz stehen 50 Kilometer offiziell markierte Radwege mit guten Aussichten zur Verfügung. Ausschließlich diese dürfen auch mit dem Rad befahren werden. Unten sind neben Touren im Nationalpark auch Touren in der Nationalparkregion verlinkt.

Zwei Fahrradfahrer am Hohen Schneeberg

Ist das Freiübernachten bzw. Boofen im Nationalpark erlaubt?

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Damit ist der Nationalpark Sächsische Schweiz der einzige Nationalpark in Deutschland in dem die Tradition der Bergsteiger auf diese Art und Weise berücksichtigt wird.

Um Vögeln eine ruhige Brutzeit und Säugetieren eine störungsarme Aufzuchtzeit zu ermöglichen, wurde das Boofen für Kletterer jedoch zwischen 1. Februar und 15. Juni verboten. Einzelne Boofen können auch darüber hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist – z.B. wenn eine Vogelbrut länger dauert und auch nach diesem Zeitraum schutzbedürftig ist. Die Nationalparkwacht kontrolliert während der Zeit des Boofenverbots, aber auch danach die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark Sächsische Schweiz.

Es gibt eine Reihe Zeltplätze in der Nationalparkregion – die sind nicht nur komfortabler, sondern warten mit herrlichen Aussichten auf euch. Zum Beispiel: Camping Pirna, Campingplatz Entenfarm, Zeltplatz Ostrauer Mühle – um nur einige zu nennen. Am bequemsten sind sowieso Hotelzimmer oder Ferienwohnungen.

Darf ich Feuer im Nationalpark Sächsische Schweiz machen?

Generell gilt: Kein Feuer im Nationalpark. Das schließt auch das Benutzen von Campingkochern aller Art ein sowie das Rauchen. Nur an den ausgewiesenen Feuerstellen sind bis Waldbrandstufe 2 Feuer erlaubt.

Nach den Waldbränden in den vergangenen Jahren, die von illegalen Lagerfeuern ausgingen, bitten die Feuerwehren der Sächsischen Schweiz auch vom Anzünden von Kerzen abzusehen.

Sind Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen erlaubt?

Egal ob privat oder gewerblich, Foto- und Filmaufnahmen mit Drohnen im Nationalpark Sächsische Schweiz sind nicht gestattet – eingeschlossen das umliegende Landschaftsschutzgebiet. Diese Regelung gilt auch für jene, die im Besitz einer Allgemeinen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde sind oder ein Fluggerät unter 5 kg betreiben wollen. Grundlage dieser Regelung ist das Sächsische Naturschutzrecht, dies wird durch europäisches Luftverkehrsrecht nicht entkräftet. Bitte beachtet die Regeln aus Rücksicht auf bedrohte Tierarten.

Was gibt es zu beachten, wenn ich mit meinem Hund im Nationalpark Sächsische Schweiz unterwegs bin?

Im Nationalpark Sächsische Schweiz herrscht Leinenpflicht für Hunde, um Wanderer und in den Wäldern lebende Tiere nicht zu gefährden. Übrigens, was viele nicht wissen: in allen deutschen Wäldern gilt die Leinenpflicht.

Die von Hunden gern durchstöberten Wald- und Feldränder, aber auch Uferstreifen sind Kinderstuben vieler Tierarten. Außerdem ersparen Sie Ihrem Hund die Gefahr, zwischen den tiefen Sandsteinklüften und Abhängen zu verunglücken.Sächsische Schweiz mit Hund Nationalpark (c) Alexander Ratzing

Bildnachweise:

  • Logo Sächsisch-Böhmische Schweiz: TVSSW
  • cbaWinterwandernSchmilkaerKesselTPR_8913: Sebastian Thiel

1 Comment

  1. Zwei kleine Korrekturen:
    1. Der Pfaffenstein gehört nicht zum Nationalpark, wohl aber zum Landschaftsschutzgebiet.
    2. Drohnenaufnahmen sind nicht komplett vrboten, die Verwaltunghat hier schon oft für professionelle Filmproduktionen Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ohne eine solche geht es aber tatsächlich nicht.

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