Foto- und Filmaufnahmen mit Drohnen in der Sächsische Schweiz
Seit einigen Jahren werden Drohnen im Hobby und Freizeitbereich immer beliebter. Auch Fotografen sind begeistert, wenn sie mit Hilfe so eines Quadro– oder Octocopters in der Lage sind, mal Aufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Viele wissen jedoch nicht, dass bestimmte gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Drohnen zu beachten sind.

Im Nationalpark Sächsische Schweiz gelten strenge Regeln, um die Natur zu schützen.
Besucher dürfen ausschließlich die gekennzeichneten Wege nutzen.
Das Klettern ist nur unter Einhaltung der sächsischen Regeln erlaubt, und das
Feuern sowie Rauchen ist strikt verboten. Campen und Freiübernachten sind in der Kernzone des Nationalparks nicht erlaubt.
Hunde müssen an der Leine geführt werden, und es ist wichtig, keinen Müll in der Natur zu hinterlassen.


Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Nationalpark untersagt, um die Tierwelt nicht zu stören.
Für weitere Informationen: Website des Nationalparks Sächsische Schweiz.

Für den Betrieb von Fluggeräten gelten in Deutschland zunächst einmal die gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Details dazu weiter unten). Allerdings stehen Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz als einmaliger Landschafts- und Naturraum unter besonderem naturrechtlichem Schutz. In der Nationalparkverordnung werden daher in §6 Abs. 2 Satz 12 Einschränkungen für den Betrieb von Flugmodellen gesetzt.


Mit Beginn des Jahres 2024 haben sich die Regelungen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland und in der gesamten EU aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung erheblich verändert. Diese Änderungen betreffen alle Drohnenpiloten, unabhängig davon, ob sie ihre Drohnen zu Freizeit- oder zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Neuerungen zusammen, insbesondere im Hinblick auf Bestandsdrohnen, Remote-ID Pflichten und die neuen Kategorien für den Drohnenbetrieb.

Ende der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Seit dem 01.01.2024 sind Bestandsdrohnen, also Drohnen, die vor dem 01.01.2024 verkauft wurden und noch keine CE Drohnenklasse zugeteilt bekommen haben, nun in ihrer Nutzung eingeschränkt. Sie werden in zwei Hauptgruppen unterteilt: Drohnen unter 250g und Drohnen unter 25kg, mit spezifischen Betriebsbeschränkungen für jede Gruppe【Quelle】.

Remote-ID Pflicht: Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung der Remote-ID Pflicht ab dem 01.01.2024. Drohnenpiloten müssen nun ihre UAS-Betreiber-Nummer in das Fernidentifikationssystem ihrer Drohne eintragen, um eine eindeutige Identifizierung des Fluggeräts während des Fluges zu ermöglichen【Quelle】.

Änderungen in den Betriebskategorien:

  • Bestandsdrohnen unter 250 Gramm dürfen weiterhin in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, welche die größten Freiheiten und die geringsten Auflagen bietet, einschließlich der Möglichkeit, in Wohngebieten zu fliegen【Quelle】.
  • Bestandsdrohnen über 250 Gramm werden nun in der Kategorie OPEN A3 geflogen, die erhebliche Einschränkungen mit sich bringt, wie z.B. einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten und die Anforderung, dass keine unbeteiligten Personen im Flugbereich anwesend sein dürfen【Quelle】.

Wichtig für Drohnen ohne Cx-Label: Obwohl Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung weiterhin verwendet werden dürfen, gelten für sie ab dem 01.01.2024 geänderte Vorgaben. Produkte ohne Cx-Klasse dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, und für Besitzer solcher Drohnen könnten sich Szenarien ergeben, in denen eine nachträgliche Zertifizierung sinnvoll ist【Quelle】.

Die Regelungen in Bezug auf den Nationalpark Sächsische Schweiz und andere Schutzgebiete in Deutschland sind in der Regel strenger als in anderen Gebieten. In Schutzgebieten ist der Einsatz von Drohnen häufig gänzlich untersagt oder nur unter strengen Auflagen erlaubt, um die Natur und die Tierwelt zu schützen. Es ist wichtig, sich vor einem geplanten Drohnenflug bei den zuständigen Behörden oder der Verwaltung des jeweiligen Nationalparks über die spezifischen Regelungen zu informieren.

Zusammengefasst bringen die neuen Regelungen ab 2024 erhebliche Änderungen für Drohnenpiloten mit sich. Es ist entscheidend, dass sich alle Drohnenbesitzer und -piloten gründlich mit den neuen Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um konform zu sein.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise:

  • Logo Sächsisch-Böhmische Schweiz: TVSSW
  • Winterwandern Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Sebastian Thiel

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