Hohe Felsen, steile Abhänge, mystische Täler und üppige Wälder – die Szenerie verlockt gerade dazu, Foto- und Filmaufnahmen in der Sächsischen Schweiz zu produzieren. Für alle, die große (kommerzielle) Foto- und Filmproduktionen planen, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Falls ihr zusätzlich Drohnen zum Einsatz bringen wollt, dann lest euch unbedingt vorab diesen Blogbeitrag durch.
Die Sächsische Schweiz steht in großen Teilen unter naturschutzrechtlichem Schutz. Aus diesem Grund gelten in der Sächsischen Schweiz strengste Schutzkategorien nach dem Naturschutzgesetz. Viele wissen nicht, dass hier die Rahmenbedingungen für Foto- und Filmproduktionen sowie den Einsatz von Flugobjekten (z.B. Octocopter) enger gesteckt sind.
Die Fläche des Nationalparks teilt sich in Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf. Für beide Bereiche benötigen Filmteams für ihre Produktion Genehmigungen, die durch die höhere Naturschutzbehörde erteilt werden müssen. Natürlich ist es schwieriger, Genehmigungen für Produktionen im Naturschutzgebiet zu erhalten, denn hier steht der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt im Vordergrund.
Die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung stehen euch für Informationen zu benötigten Genehmigungen, sowie für Beratungen über die mögliche Auswahl der Szenerie und über die Zusammenarbeit mit den Behörden zur Verfügung. Plant aber bitte genügend Vorlaufzeit ein!
Dienen Felsgebiete und Wälder der Sächsischen Schweiz nur als Hintergrund und Kulisse? Dann gilt die Empfehlung solche Produktionen außerhalb des Nationalparks zu realisieren. Produktionen, die an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden, werden nur dann genehmigt, wenn erholungssuchende Besucher nicht eingeschränkt oder belästigt werden. Szenen mit offenen Feuern oder erheblichem Lärm werden als materiell und technisch aufwändige Produktionen eingestuft und erfordern somit eine naturschutzrechtliche Befreiung bzw. Erlaubnis.
Was müsst ihr weiterhin beachten?
Bei Foto- und Filmproduktionen im Nationalpark und im Naturschutzgebiet Pfaffenstein
o Betreten nur auf gekennzeichneten Wegen
o Anfrage 6 Wochen vor Drehbeginn an Staatsbetrieb Sachsenforst –Nationalpark-verwaltung Sächsische Schweiz
o privatrechtliche Gestattung der Flächeneigentümer
Bei Foto- und Filmproduktionen im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz
o Anfrage 6 Wochen vor Drehbeginn an Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Neustadt
o privatrechtliche Gestattung der Flächeneigentümer
Bei Flugaufnahmen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz
o gesetzlich vorgeschriebene Mindestflughöhe 600m
o Aufnahmen unter gesetzlicher Mindestflughöhe benötigen zusätzliche Prüfung bzw. Genehmigung von Landesdirektion Sachsen, Referat 36 Luftverkehr und Binnenschifffahrt
o Start- und Landeverbot von Luftfahrzeugen im Nationalpark
Um eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu bekommen müsst ihr einen schriftlichen Antrag mit genauer Vorhabenbeschreibung bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 für Naturschutz und Landschaftspflege stellen.
Welche Kosten können anfallen?
Da weite Teile der Wälder im Eigentum des Freistaates Sachsen sind, wird für Foto- und Filmproduktionen in Landeswäldern grundsätzlich ein Gestattungsentgelt erhoben. Darunter fallen die Gestattung der Grundstücksnutzung, Fahrgenehmigungen für Kraftfahrzeuge sowie die Aufwandsentschädigung für Betreuung. Steht im Vordergrund der Produktion das Hervorheben naturschutzfachlicher Werte oder anderer Schutzgebiete samt Schutzzweck, bleibt die Betreuung unentgeltlich.
Vor einer Foto- oder Filmproduktion ist also die Beratung und Planung in Kooperation mit zuständigen Ämtern und das Einholen von Genehmigungen zwangsläufig notwendig ist.
Link: Kontakte
4 Comments
Hallo, wie ich feststellen musste, bin ich quasi vom Landschaftsschutzgebiet “umzingelt”, gilt hier auch die Mindesthöhe von 600 m wie im Nationalpark? Bzw. was ist mit diesen Natura 2000 FFH Zonen?
Gute Frage. Da müssen wir an die Nationalparkverwaltung verweisen, die auch für das Landschaftsschutzgebiet zuständig sind und dazu aussagekräftig sein müssten. Kontakte: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/ — Herr Posthoff.
Hallo Herr Schmidt, leider können wir Ihnen keine Veröffentlichungsrechte an diesem Bild einräumen, da wir es lizenzbedingt nur auf unseren eigenen Webseiten nutzen dürfen. Wir haben nicht die Rechte zur Weitergabe an andere erworben.
Es macht mich immer wieder glücklich Beiträge über die Sächsische Schweiz zu sehen. Das Foto ist gigantisch. Ich würde mich freuen, wenn ich dieses Foto auf meiner Webseite http://www.boofenzwerge.de veröffentlichen kann. Das Schreiben meiner Boofenzwergen Geschichten ist mein Hobby und ein großer Teil meiner Bergsteiger Jugend. Vielleicht können wir uns einmal in Verbindung setzen, im Moment ist im Sandsteinkukurier ein Beitrag über die Boofenzwerge zu lesen. Liebe Grüße Frank Schmidt