Um Vögeln eine ruhige Brutzeit und Säugetieren eine störungsarme Aufzuchtzeit zu ermöglichen, wurde das Boofen für Kletterer zwischen 1. Februar und 15. Juni bis einschließlich 2025 verboten. Einzelne Boofen können auch darüber hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist – z.B. wenn eine Vogelbrut länger dauert und auch nach diesem Zeitraum schutzbedürftig ist. Die Nationalparkwacht kontrolliert während der Zeit des Boofenverbots, aber auch danach die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark Sächsische Schweiz.

Wanderfalke

Damit erhoffen sich die Nationalparkverwaltung mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit. Die Situation zur Aufzucht junger Tiere im Nationalpark soll damit verbessert werden. Bei einem Ortstermin im Nationalpark erläuterten Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung am Beispiel des Wanderfalken, wie eng im Nationalpark der Lebensraum der Tiere mit einzelnen Boofen verwoben sein kann und die Lösung im zeitweisen Boofenverbot gesucht wird. Stellvertretend für viele andere Tierarten gab vor allem der stetige Rückgang der Jungvögel der streng geschützten Großvogelarten Wanderfalke und Schwarzstorch in den letzten Jahren Anlass zur Sorge.

Nationalpark Saechsische Schweiz (c) Achim Meurer©: Achim Meurer

Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporären Sperrung zum gewünschten Erfolg führen und der Abwärtstrend insbesondere der Brutvogelzahlen gestoppt werden kann, soll nach drei Jahren gemeinsam evaluiert werden. Dazu wurden in einer gemeinsamen Projektgruppe vor allem mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände noch entsprechende Kriterien entwickelt. Außerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche längerfristige Regelungen diskutiert werden, die nach Ablauf der jetzt bis 2025 geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß beschränken.

In konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen haben Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden in 2022 diese Lösung erarbeitet, um das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und den deutlichen Rückgang geschützter Arten im Nationalpark aufzuhalten.

Verstärkte Kontrolle durch Nationalparkwacht

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Projekts ist eine weitere personelle Aufstockung der Nationalparkwacht. Erst mit der notwendigen Präsenz auf der Fläche kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen aber auch der bisher geltenden Vorschriften besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei auch die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland in dem die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt wird.

Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Menschen attraktiv, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateaulagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot künftig wenigstens im Zeitraum der Brut- und Setzzeit mehr nächtliche Ruhe gewährleistet werden.

Um Vögeln eine ruhige Brutzeit und Säugetieren eine störungsarme Aufzuchtzeit zu ermöglichen, wird die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots, aber auch danach die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark Sächsische Schweiz verstärkt kontrollieren.

Aktuelle Infos immer auf der Seite des Nationalparks:

Was ist Boofen?

Klettern im Elbandsteingebirge©: Sylvio Dittrich

Eine Boofe ist eine Freiübernachtungsstelle. Das Wort “boofen” kommt von  “pofen” = tief und fest schlafen. Das Wort ist mehr umgangssprachlich als mundartlich und gehört eigentlich ins Rotwelsche (puffen). (Quelle: Kleines sächsisches Wörterbuch)

Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist es verboten zu zelten oder im Freien zu übernachten. Ein Ausnahme bildet das Boofen – welches nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersports gedacht ist. Um die Boofen zu finden, sind sehr gute Ortskenntnisse erforderlich. Beim Boofen in der Sächsischen Schweiz müssen besondere Regeln beachtet werden. Der größte Teil dieser Regeln sollte selbstverständlich sein. Ein rücksichtsvolles Verhalten beim Freiübernachten schließt das Verbot von offenem Feuer, die Vermeidung von Lärm und Müll sowie die Schonung von Fels, Boden und Vegetation ein.  Die vollständigen Regeln finden sich hier. Da in den letzten Jahren öfter ein nächtliches Waldbetretungsverbot verhängt wurde, bitte wir euch zu prüfen, ob das aktuell der Fall ist.

Eine Alternative zum Boofen stellen die neuen Trekkinghütten von SACHSENFORST oder einfache Unterkünfte wie Herbergen und Campingplätze dar.

Bildnachweise:

  • Nationalpark Saechsische Schweiz: Achim Meurer
  • Kletterschule im Bielatal: Sylvio Dittrich
  • Logo Sächsisch-Böhmische Schweiz: TVSSW
  • cbaWinterwandernSchmilkaerKesselTPR_8913: Sebastian Thiel

Write A Comment

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Einverstanden.